Corporate Governance

Wie wir das Geschäft handhaben

Wahl und Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrats

Die Verwaltungsräte der Hilti Aktiengesellschaft werden von der Generalversammlung für die Dauer von jeweils drei Jahren gewählt. Die Amtsdauer beträgt in der Regel maximal vier Amtsperioden und endet üblicherweise am Ende des Geschäftsjahres, in dem der jeweilige Verwaltungsrat das Alter von 70 erreicht.

Aufgabenteilung und Arbeitsweise des Verwaltungsrats

Neben den gesetzlichen Pflichten trifft der Verwaltungsrat insbesondere Entscheidungen über die grundsätzliche strategische Ausrichtung der Gruppe, die strategische Mehrjahres- und Einjahresplanung, Geschäftsvorfälle von grosser Bedeutung sowie bezüglich der Nachfolgeplanung des Verwaltungsrats selbst als auch der Nachfolgeplanung und Bestellung der Konzernleitung.

Prüfungsausschuss (Audit Committee)

Der Prüfungsausschuss unterstützt den Vorstand bei der Erfüllung seiner Aufsichtspflicht bei der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung des Hilti Konzerns und seiner Tochtergesellschaften, bei der Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen, der internen und externen Revisionsverfahren sowie bei der Beaufsichtigung des Risikomanagements. Die Gesamtverantwortung für die an den Prüfungsausschuss übertragenen Aufgaben verbleibt beim Verwaltungsrat.

Interne Revision (Corporate Audit)

Die interne Revisionsstelle unterstützt den Verwaltungsrat bei der Überwachung des internen Kontrollstatus innerhalb der Konzerngesellschaften. Hierzu führt die interne Revisionsstelle Revisionen durch, die sich auf die wesentlichen Transaktionszyklen sowie auf die Verfahren für das Management bestimmter Unternehmensrisiken konzentrieren. Das von der internen Revisionsstelle verfolgte Ziel ist, Transparenz über die Kontrollsysteme der Konzerngruppe sicherzustellen und Sicherheit hinsichtlich der Ressourcen der Gruppe zu gewährleisten.

 

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Risikomanagement

Die Gruppe pflegt ein unternehmensweites Risikomanagement-Verfahren, das eine umfassende Risikoinventur mit unterschiedlichen Risikoverantwortlichen vorsieht, denen das Management aller bekannten strategischen, finanziellen und ereignisorientierten Risiken der Konzerngruppe übertragen ist. Die Risikoverantwortlichen sind bei den ihnen zugewiesenen Risiken für die Bewertung, Implementierung, Überprüfung und Überwachung der Einhaltung entsprechender Massnahmen zur Risikobegrenzung verantwortlich. Bei finanziellen und ereignisbedingten Risiken ist der zentrale Risikomanager (Corporate Risk Manager) für das Verfahren zur Risikoberichterstattung verantwortlich. Er/sie muss ausserdem sicherstellen, dass die gemeldeten Inhalte und die festgelegten Massnahmen hinsichtlich der identifizierten Risiken plausibel sind.

Die interne Revisionsstelle (Corporate Audit) überprüft im Rahmen der von ihr durchgeführten internen Revisionen ausgewählte Risiken bei den Konzernunternehmen (siehe oben) und bei den Unternehmensfunktionen, die von den jeweiligen Risikoverantwortlichen geleitet werden. Was die strategischen Risiken betrifft, organisiert die Abteilung für Unternehmensentwicklung (Corporate Development) zusammen mit der Konzernleitung jährlich Workshops zur Überprüfung der Strategie (Strategy Review Workshops). Die Risikomanagement-Berichterstattung wird regelmässig vom Prüfungsausschuss im Auftrag des Verwaltungsrats überprüft.

Vergütung des Verwaltungsrats und der Konzernleitung

Die Verwaltungsräte erhalten ein jährliches Fixum und eine Spesenpauschale. Der Verwaltungsratspräsident erhält zusätzlich einen variablen Anteil. Es gibt keine zusätzliche Vergütung für den Aufwand eines Verwaltungsrats in seiner Funktion als Mitglied des Prüfungsausschusses. Ehemalige Verwaltungsräte erhalten keine Vergütung.

Die Mitglieder der Geschäftsleitung (Konzernleitung und Executive Management Team) erhalten ein jährliches Grundgehalt und einen vom Ergebnis des Geschäftsverlaufs abhängigen variablen Bonus. Die Mitglieder der Konzernleitung erhalten beim Austritt nebst den reglementarischen Ansprüchen aus der Pensionskasse eine Rentenzulage.

Ehemalige Mitglieder des Executive Management Teams erhalten nebst den reglementarischen Ansprüchen aus der Pensionskasse keine weiteren Vergütungen. Die Gesamtvergütungen sind im Finanzbericht der Konzerngruppe aufgeführt.

Mitwirkungsrechte der Aktionäre

Details zum Aktien- und Partizipationskapital sind im Finanzbericht der Konzerngruppe aufgeführt. Beschlüsse der Generalversammlung werden grundsätzlich mit der absoluten Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen gefällt. Mindestens drei Viertel der vertretenen Stimmen sind erforderlich für Änderungen der Statuten, Beschlüsse über Veränderung des Aktien- und Partizipationskapitals, Beschränkung des Bezugsrechts, Erweiterung oder Einengung des Geschäftsbereichs sowie über Fusion, Umwandlung oder Auflösung der Gesellschaft.

Revisionsstelle

Die Prüfung der Konzernrechnung und der Jahresrechnung der Hilti Aktiengesellschaft erfolgt durch die PricewaterhouseCoopers Ltd., St. Gallen.

 

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